Laser Operationen
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Laser-Operationen
Laser-Operationen
Laser-Operationen der Augen, auch Lasik-Operation genannt, sind für Kurz- oder Weitsichtige denkbar.
Jedoch gehört dies nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen in der PKV. Bestenfalls gibt es kleine Zuschüsse.
Gerichte, die darüber entscheiden mußten, ob die PKV dies leisten muß, kamen im Wesentlichen auf Folgendes:
Das Operationsrisiko hält man für besonders groß.
Denn eine solche Operation kann in Einzelfällen auch
zur Erblindung führen. Außerdem ist es unmöglich vorauszusagen, ob nach einer Lasik-OP nicht weiterhin
eine Brille getragen werden muß (nur eine Schwächere).
Bei der Operation wird der natürliche Zustand der
Hornhaut irreparabel zerstört. Daher handelt es sich nach Ansicht der Gerichte bei einer Lasik-Operation
um eine Art Schönheits-Chirurgie, die lediglich dazu dienen soll, das lästige Tragen einer Brille durch eine
optische Korrektur am Auge überflüssig zu machen.
Die Fehlsichtigkeit bzw. seine Ursache wird dadurch
nicht geheilt
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