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Hilfsmittelkatalog
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Hilfsmittelkatalog

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In der PKV wird in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich wiedergegeben, welche Hilfsmittel übernommen werden. Die Auflistung dessen nennt man Hilfsmittelkatalog.

Darin sind die üblichen Hilfsmittel stets enthalten, wie Brille, Kontaktlinsen, Gehstützen, Kunstglieder, Bandagen, orthopädische Schuhe, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Hörgeräte, Sprechgeräte, Rollstühle etc.- Alles, was dabei nicht aufgeführt ist, wird auch nicht übernommen, oder höchstens freiwillig bezuschußt.

Wenn die Aufzählung umfassender ist, hat man also auch mehr Leistungen. Was nicht überall aufgeführt ist, sind Z.B.: Blindenhund, Heimdialysegerät, Beatmungsgeräte, Überwachungsmonitore, Inhalationsgeräte. Für besonders teure Hilfsmittel sind Begrenzungen der Erstattung üblich.


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